Cookie-Einstellungen
Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, die den Komfort bei Benutzung dieser Website erhöhen, der Direktwerbung dienen oder die Interaktion mit anderen Websites und sozialen Netzwerken vereinfachen sollen, werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt.
Konfiguration
Technisch erforderlich
Diese Cookies sind für die Grundfunktionen des Shops notwendig.
"Alle Cookies ablehnen" Cookie
"Alle Cookies annehmen" Cookie
Ausgewählter Shop
CSRF-Token
Cookie-Einstellungen
Individuelle Preise
Kunden-Wiedererkennung
Kundenspezifisches Caching
Session
Währungswechsel
Komfortfunktionen
Diese Cookies werden genutzt um das Einkaufserlebnis noch ansprechender zu gestalten, beispielsweise für die Wiedererkennung des Besuchers.
Merkzettel
Statistik & Tracking
Endgeräteerkennung
Partnerprogramm
MP9 Messer Big Stripes I

8,91 € * 10,16 € * (12,3% gespart)
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
- Artikel-Nr.: bu7932
- Altersnachweis: Frei Ab 18 Jahren
MP9 Big Stripes I MP9 Big Stripes I Robustes MP9 Einhandmesser für alle... mehr
"MP9 Messer Big Stripes I"
MP9 Big Stripes I
MP9 Big Stripes I Robustes MP9 Einhandmesser für alle Fälle. Schwarze Aluminiumgriffschalen und eine beschichtete Klinge aus rostfreiem AISI 420 Stahl zeichnen dieses Messer aus. Selbstverständlich mit Klingenknopf, Liner Lock - Arretierung und Gürtelclip.
Klingenlänge: 9 cm
Gewicht: 100 Gramm
Altersnachweis erforderlich. Frei ab 18 Jahren!
Das Führen von bestimmten Messern ist seit dem 01.04.2008 nicht mehr überall zugelassen.
Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern ist das Führen (bei sich tragen)
von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer laut § 42 a WaffG verboten.
von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer laut § 42 a WaffG verboten.
Von diesem Führverbot betroffen sind Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge von 12cm oder mehr
sowie ausnahmslos alle Einhandmesser.
Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit
der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist.
Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt.
Weiterführende Links zu "MP9 Messer Big Stripes I"
Zuletzt angesehen