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MP9 Überlebensmesser

35,91 € * 40,93 € * (12,26% gespart)
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
- Artikel-Nr.: bu7913
- Altersnachweis: Frei Ab 18 Jahren
Das MP9 Überlebensmesser ist ein zuverlässiger Begleiter mit einer Klinge aus... mehr
"MP9 Überlebensmesser"
Das MP9 Überlebensmesser ist ein zuverlässiger Begleiter mit einer Klinge aus rostfreiem AISI 420 Stahl.
Die robuste Klinge mit Sägezahnung am Klingenrücken weist eine Rückenstärke von 5 mm auf.
In der Schraubbaren Griffkappe befindet sich ein Kompass und im Hohlgriff sind Angelzeug, Streichhölzer u. andere Utensilien untergebracht. In der Kunststoffscheide finden Sie noch einen Blendspiegel, eine Steinschleuder und ein feststehendes Universalmesser.
Klingenlänge: 20,5 cm
Gewicht: 402 Gramm
Altersnachweis erforderlich. Frei ab 18 Jahren!
Das Führen von bestimmten Messern ist seit dem 01.04.2008 nicht mehr überall zugelassen.
Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern ist das Führen (bei sich tragen)
von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer laut § 42 a WaffG verboten.
von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer laut § 42 a WaffG verboten.
Von diesem Führverbot betroffen sind Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge von 12cm oder mehr
sowie ausnahmslos alle Einhandmesser.
Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit
der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist.
Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt. Weiterführende Links zu "MP9 Überlebensmesser"
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